Auf unserer Webseite erhalten Sie die Möglichkeit den Fragebogen zur Überprüfung der Familienversicherung online auszufüllen. Mit der Nutzung des Fragebogens erklären Sie sich mit den folgenden Angaben einverstanden.
Ich bestätige die Richtigkeit der Angaben. Über Änderungen werde ich Sie umgehend informieren. Das gilt insbesondere, wenn ich das Einkommen meiner Angehörigen verändert (z.B. neuer Einkommenssteuerbescheid bei selbststädniger Tätigkeit) oder diese Mitglieder einer (anderen) Krankenkasse werden. Mit der Nutzung des Familienfragebogens erklären Sie, die Zustimmung der Familienangehörigen zur Abgabe der erforderlichen Daten erhalten zu haben.
Eine gleichzeitige Durchführung der Familienversicherung bei unterschiedlichen Krankenkassen ist rechtlich unzulässig. Mit Ihren Angaben stellen Sie sicher, dass eine doppelte Familienversicherung ausgeschlossen ist.
Die AOK legt großen Wert auf den Schutz personenbezogener Daten und verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.
Darüber hinaus ist es für uns wichtig, dass Sie jederzeit wissen, wann wir welche Daten speichern und wie wir diese verwenden. Jedes Eingabeformular enthält deshalb zusätzlich einen konkreten Datenschutzhinweis sowie die Möglichkeit eines Widerrufs.
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Folgende Daten werden zu statistischen Zwecken und zur Verbesserung unseres Angebotes ausgewertet und im Anschluss gelöscht:
Eine andere Nutzung der Daten oder Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
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Immer dann, wenn Sie gebeten werden, Daten über sich einzugeben, werden Ihre Daten für die Datenübertragung über das Internet unter Verwendung der SSL-Verschlüsselung (deutsch "sichere Sockelschicht") geschützt, so dass sie für Unbefugte nicht zu lesen sind.
AOK Nordost, Behlertstr. 33a, 14467 Potsdam (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
AOK-Service-Telefon: 0800 265 0800, E-Mail: service@nordost.aok.de,
Internet: https://nordost.aok.de
Die AOK Nordost hat als Träger der solidarischen Kranken- und Pflegeversicherung die Aufgabe, die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wieder herzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu verbessern (§ 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB V - (gesetzliche Krankenversicherung) sowie den Pflegebedürftigen Hilfe zu leisten, die wegen der Schwere der Pflegebedürftigkeit auf solidarische Unterstützung angewiesen sind (§ 1 Abs. 4 Elftes Buch Sozialgesetzbuch - SGB XI - soziale Pflegeversicherung).
Die Finanzierung der Leistungen und sonstigen Ausgaben erfolgt durch die Erhebung von Beiträgen bei Arbeitgebern und Mitgliedern (§ 3 SGB V und § 1 Abs. 6 SGB XI).
Um diese gesetzlich vorgeschriebenen Aufgaben wahrnehmen zu können, verarbeitet die AOK Nordost die erforderlichen Daten. Die Mitwirkungspflichten der Betroffenen sind u. a. in den §§ 60 ff des Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) geregelt. Fehlende Mitwirkung kann zu Nachteilen bei der Leistungsgewährung (Versagung oder Entzug von Leistungen) führen. Die allgemeinen datenschutzrechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung ergeben sich aus dem zweiten Kapitel des Zehnten Buch Sozialgesetzbuch – SGB X. Die AOK Nordost hat das Sozialgeheimnis (§ 35 SGB I) zu wahren.
Für die Krankenversicherung ergibt sich die gesetzliche Grundlage aus § 284 SGB V, für die Pflegeversicherung bei der Krankenkasse aus § 94 SGB XI. Folgende Zwecke sind dort unter anderem genannt (soweit für die Pflegeversicherung Besonderheiten gelten, sind diese angemerkt):
Darüber hinaus verarbeitet die AOK Nordost Daten auf Grundlage von ausdrücklichen Einwilligungserklärungen (Art. 6 Abs. 1a EU-Datenschutzgrundverordnung – DS-GVO).
Die AOK Nordost darf die rechtmäßig erhobenen und gespeicherten Daten der Betroffenen für andere Zwecke nutzen und verarbeiten, soweit dafür eine andere Rechtsgrundlage oder ausdrückliche Einwilligung vorliegt.
Die AOK Nordost trifft keine Entscheidungen auf einer automatisierten Verarbeitung einschließlich Profiling im Sinne von Art. 22 – DS-GVO.
Wir verarbeiten die nachfolgenden Kategorien von Daten:
Datenübermittlungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften des SGB oder anderer Rechtsvorschriften regelmäßig an: Träger der Renten- und Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Medizinischer Dienst der Krankenversicherung, Leistungserbringer, Sozialhilfeträger sowie im Rahmen des Zahlungsverkehrs an Geldinstitute, Arbeitgeber und Zahlstellen. Darüber hinaus dürfen Daten nur in den gesetzlich bestimmten Einzelfällen nach §§ 67d ff. SGB X übermittelt werden (z. B. Polizeibehörden, Kommunal- und Gemeindeverwaltung, Steuerbehörden).
Die AOK Nordost kann Ihre gesetzlichen Aufgaben durch einen anderen Leistungsträger, Arbeitsgemeinschaften oder durch andere Dienstleister (insbesondere Auftragsverarbeiter nach Art. 28 DS-GVO) erbringen lassen.
Die Daten werden für die Aufgabenwahrnehmung und für die Dauer der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfristen (§ 110a SGB IV, § 304 SGB V, § 107 SGB XI) nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über das Rechnungswesen in der Sozialversicherung (SRVwV) und den anderen Vorschriften des SGB gespeichert und anschließend gelöscht.
Es stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte zu:
Nach Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 81 SGB X besteht für den Betroffenen das Recht, sich bei der Aufsichtsbehörde zu beschweren, wenn dieser Ansicht ist, dass die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten nicht rechtmäßig erfolgt.
Die Anschrift der für die AOK Nordost zuständigen Aufsichtsbehörde lautet:
Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht, Stahnsdorfer Damm 77, 14532 Kleinmachnow
Datenschutzbeauftragte der AOK Nordost, 14467 Potsdam
Datenschutz-Service@nordost.aok.de